Mit dem Fahrradanhänger unterwegs Quelle: D.A.S. Rechtsschutz
23. August 2016

Der Fahrradanhänger

Bei schönem Wetter geht es raus, die Kinder kommen in den Fahrradanhänger und Mutter oder Vater fahren. Doch was gilt es zu beachten? Michaela Passat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, klärt auf:

Rechtliche Vorgaben

„Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Eltern ihren Nachwuchs in Fahrradanhängern mitnehmen, wenn die Anhänger für die Beförderung von Kindern ausgelegt sind. Im Anhänger dürfen bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Die Altersgrenze gilt nicht für den Transport eines behinderten Kindes. Wichtig: Der Radfahrer, der den Anhänger zieht, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Achten Sie darauf, dass der Anhänger mit geeigneten Sicherheitssitzen und Anschnallgurten, am besten mit Fünf-Punkt-Gurten, ausgestattet ist. Seit 2013 gilt für Kinderfahrradanhänger EU-weit die Sicherheitsnorm DIN EN 15918. Der Anhänger sollte diese Norm erfüllen, Eltern erkennen das an einer entsprechenden Kennzeichnung. Er muss außerdem eigene Vorder- und Rückleuchten sowie Speichenreflektoren haben. Mit der richtigen Ausstattung steht einer Fahrt ins Grüne dann nichts mehr im Wege.“

Quelle: D.A.S. Rechtsschutz www.ergo.com/verbraucher

Foto: shutterstock

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