24. Juni 2019

Babysitting

Abends mal schnell auf ein Bier: Wer ein Baby oder kleines Kind zuhause hat, kann das vergessen. Ausgehen will geplant sein bei jungen Eltern. Wer sich schon einen zuverlässigen Babysitter „geangelt“ hat, ist gut dran. Dann klappt es vielleicht auch mal kurzfristig. Ansonsten heißt es: herumtelefonieren, bis sich jemand gefunden hat. Aber wie sieht eigentlich die rechtliche Seite aus, wenn man einen Babysitter engagiert?

Wenn was schief geht

Beschädigt der Gelegenheits-Babysitter etwa während der Betreuungszeit das Eigentum der Familie, oder verletzt sich das Kind versehentlich, muss er in der Regel dafür geradestehen – auch finanziell. Dabei ist es egal, ob es die Oma, der Nachbar oder ein Freund der Familie ist. Gerade für diejenigen, die solche Tätigkeiten ausüben, ist eine private Haftpflichtversicherung besonders sinnvoll. Denn gerade bei Verletzungen können die Folgekosten schnell in die Höhe gehen. Wichtig dabei: unbedingt überprüfen, ob auch die Betreuung fremder Kinder im Versicherungsschutz mit abgedeckt ist.

Bei Missgeschicken, die dem Babysitter gegenüber anderen passieren, kann auch die Haftpflichtversicherung der Eltern des betreuten Kindes greifen. Etwa, wenn der Nachbar über das im Treppenhaus geparkte Skateboard des Babysitters stolpert. Voraussetzung: In der bestehenden Haftpflichtversicherung der Familie sind explizit Personen mitversichert, die im eigenen Haushalt oder Garten arbeiten. Also am besten vorher noch mal nachschauen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte die Vertragsdetails von einem professionellen Berater prüfen lassen. Er hilft auch, den Schutz gegebenenfalls optimal anzupassen.

Ist die Kinderbetreuung nicht nur ein Freundschaftsdienst, sondern erhält der Babysitter eine Bezahlung, ist dies rentenversicherungspflichtig und muss angemeldet werden. Liegen die gesamten Verdiensteinkünfte unter 450 Euro monatlich, zählt die Tätigkeit als Minijob, und die Eltern des betreuten Kindes müssen ihn bei der Minijob-Zentrale benennen.

Da es sich um einen Privathaushalt handelt, ist hiermit ausnahmsweise auch automatisch die Meldung für die gesetzliche Unfallversicherung erfüllt. Sie schützt gegen die Folgekosten, wenn sich der Babysitter während der Betreuungszeit oder auf dem Hin- und Rückweg verletzt. Mit dem sogenannten Haushalts-Check werden dann die Beiträge zur Unfallversicherung von 1,6 Prozent zusammen mit den anderen Abgaben von der Minijob-Zentrale berechnet und eingezogen.

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