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12. November 2019

30 Jahre Kinderrechte

Mit dem 20. November 1989 verbindet das Deutsche Kinderhilfswerk ein ganz besonders historisches Ereignis: die UN-Kinderrechtskonvention wurde „geboren“. 54 Artikel, die Kindheit als eigenständige Lebensphase betrachten und den Kindern weltweit besondere Rechte garantieren. Was heute vielleicht selbstverständlich erscheint, war vor 30 Jahren revolutionär!

Denn waren Kinder bis 1989 rechtlich gesehen Schutzbefohlene von Erwachsenen, besitzen sie nun durch die UN-Kinderrechtskonvention erstmals eigene, einklagbare Rechte. Ein großer Unterschied, der Kindern mehr Schutz, Förderung und Beteiligung zusichert.

Allerdings werden auch in Deutschland noch heute Kinderrechte verletzt. Trotz Wirtschaftswachstum und Rückgang der Arbeitslosenquote ist hierzulande jedes 5. Kind von Armut betroffen. Diese Kinder erleben meist schlechtere Bedingungen, wenn sie spielen, erreichen mit großem Abstand nicht die Bildungsabschlüsse von Kindern aus besser gestellten Familien, leben ungesünder – und haben somit auch insgesamt schlechtere Zukunftsperspektiven.

Mehr Infos finden Sie hier www.dkhw.de

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