Für viele Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ist die moderne Reproduktionsmedizin die letzte Hoffnung. Doch dabei können hohe Kosten auf sie zukommen. Die meist sehr kostspieligen Behandlungen werden vom Bund und von einigen Bundesländern finanziell gefördert. Mit dem neuen Förder-Check können Kinderwunschpaare jetzt schnell und einfach herausfinden, ob grundsätzlich die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung in ihrem Bundesland besteht und die Voraussetzungen bei einer Antragstellung erfüllt sind. In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Für die Erfüllung des Kinderwunsches sind diese Paare meist auf medizinische Hilfe angewiesen. Die reproduktionsmedizinische Behandlung stellt für die Betroffenen nicht nur finanziell, sondern auch physisch und psychisch eine erhebliche Belastung dar. Das Bundesfamilienministerium hat deshalb 2012 die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ gestartet. Ziel ist es, Kinderwunschpaaren eine ergänzende finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, das Angebot einer begleitenden psychosozialen Beratung zu verbessern und das Thema „ungewollte Kinderlosigkeit“ zu enttabuisieren.
Orientierung bei der Antragstellung: In acht Schritten zum Ergebnis
In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen für die staatliche Förderung und auch die Höhe der finanziellen Hilfen variiert. Um Paaren unbürokratisch Informationen zur Verfügung zu stellen, gibt es auf dem Informationsportal Kinderwunsch einen neuen Förder-Check. Durch die Beantwortung von acht einfachen Fragen können Paare schnell und einfach herausfinden, ob die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung in ihrem Bundesland besteht und sich ein Antrag lohnen kann.
Informationen über die Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote vor Ort sowie wichtige Hinweise rund um das Thema „Ungewollte Kinderlosigkeit“ sind auf dem Informationsportal Kinderwunsch zu finden.
Zum Hintergrund: Dank des medizinischen und technischen Fortschritts stehen ungewollt kinderlosen Paaren heute verschiedene Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zur Verfügung, um sich den Kinderwunsch vielleicht doch noch zu erfüllen. Aber gerade für diejenigen mit kleinen oder mittleren Einkommen stellen die hohen Behandlungskosten der Reproduktionsmedizin eine fast unüberwindliche Hürde dar. Seit Inkrafttreten der „Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ am 1. April 2012 stellt der Bund finanzielle Hilfen für Kinderwunschbehandlungen bereit. Voraussetzung ist, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Landesförderprogramm entsprechend beteiligen. Dabei können je nach Ausrichtung der Landesförderung unterschiedliche Förderkriterien in Bezug auf Art und Umfang der Zuwendung gelten. Am 7. Januar 2016 ist eine Erweiterung der Bundesförderrichtlinie in Kraft getreten: Nun können erstmals auch unverheiratete Paare, die in einer auf Dauer angelegten nichtehelichen, heterosexuellen Lebensgemeinschaften leben, finanzielle Unterstützung aus Bundesmitteln erhalten. Voraussetzung ist auch hier, dass sich das Hauptwohnsitzbundesland des Kinderwunschpaares kofinanzierend beteiligt und seine Landesförderung zugunsten unverheirateter Paare anpasst. Alle sechs kooperierenden Länder (Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin) haben ihre Landesförderkriterien inzwischen angepasst. Zuschüsse helfen, die Kosten zu senken Mithilfe dieser Zuschüsse, die die Kostenbeteiligungen der Krankenversicherungen ergänzen, sinkt der Eigenanteil an den Behandlungskosten erheblich. Je nach Landesförderung wird der erste bis vierte Behandlungszyklus unterstützt. Der Bund übernimmt dabei maximal 25 Prozent des den Paaren nach Abrechnung mit der Krankenkasse verbleibenden Eigenanteils. Zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse kann der Eigenanteil für die Paare bei den ersten drei Behandlungen auf bis zu einem Viertel, bei der vierten auf bis zur Hälfte der Kosten gesenkt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website: https://www.informationsportal – kinderwunsch.de/
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Kay Hinz Serviceteam „Informationsportal Kinderwunsch“ c/o neues handeln GmbH informationsportal – kinderwunsch@neueshandeln.de Tel.: 030/2888378 – 41