U-Untersuchungen
Alles in Ordnung bei meinem Kind? Damit mögliche Probleme oder Auffälligkeiten eures Lieblings frühzeitig erkannt und behandelt werden können, solltet ihr mit eurem Nachwuchs von Anfang an die ärztlichen U-Untersuchungen wahrnehmen.
Nach der Geburt eures Kindes erhaltet ihr als Eltern das gelbe Untersuchungsheft überreicht. Zu diesem Zeitpunkt hat die erste der Untersuchungen bereits stattgefunden: Bei der U1 werden Neugeborene, unmittelbar nachdem sie auf die Welt gekommen sind, auf ihren allgemeinen Gesundheitszustand kontrolliert. Wie ist die Atmung? Schlägt das Herz? Alle Finger und Zehen dran? Zum Glück kommen die allermeisten Babys gesund zur Welt und Arzt oder Ärztin können das entsprechend im Untersuchungsheft eintragen. Im ersten Lebensjahr stehen die meisten der sogenannten U-Untersuchungen an, zunächst sehr engmaschig, dann in immer größeren zeitlichen Abständen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass mögliche Probleme oder Auffälligkeiten eures Babys schnell diagnostiziert und behandelt werden können. Untersucht werden dabei messbare Parameter wie Gewicht und Körperlänge, aber auch die altersgerechte Entwicklung, zum Bespiel im Verhalten oder in der Grob- und Feinotorik
Körperlich und seelisch gesund
Gesetzlich festgelegt sind die U-Untersuchungen bis zu dem Alter, indem eure Kleinen in die Schule kommen (siehe Tabelle). Darüber hinaus gibt es noch weitere mögliche Untersuchungstermine bis zum 18. Lebensjahr, die von vielen Kassen als freiwillige Leistungen bezahlt werden. Hier wendet ihr euch am besten direkt an eure Krankenversicherung, um eine Kostenübernahme zu klären. Ein wichtiger Aspekt bei den regelmäßigen ärztlichen Kontrollen ist auch das Thema Impfen. Kinderärztin oder -arzt beraten euch, welche Impfungen zu welchem Zeitpunkt sinnvoll sind, und führen diese in Absprache mit euch durch. Aber auch auf die seelische Entwicklung werfen die Mediziner bei jedem Termin ein Auge. Auf diese Weise sollen psychische Probleme oder gar Misshandlungen verhindert oder zumindest frühzeitig erkannt werden, damit so schnell wie möglich gegengesteuert werden kann. Viele Kommunen oder Kassen erinnern euch an anstehende U-Untersuchungen und haken nach, wenn ihr sie noch nicht durchgeführt habt, in den meisten Bundesländern gibt es für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht. Damit sich euer Kind optimal entwickelt, solltet ihr diese Termine unbedingt wahrnehmen.
Untersuchung | Alter des Kindes | Bestandteile: Was wird geprüft? |
---|---|---|
U1 | unmittelbar nach der Geburt | Atmung, Herzschlag, Hautfarbe, Reifezeichen, Erkennen von sofort behandlungsbedürftigen Erkrankungen und von Komplikationen |
Erweitertes Neugeborenen Screening | 2.-3. Lebenstag | Früherkennung von Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen |
Neugeborenen-Hörscreening | bis zum 3. Lebenstag | Erkennen von Hörstörungen |
U2 | 3.-10. Lebenstag | Organe, Sinnesorgane und Reflexe, Erkennen von angeborenen Erkrankungen und Risiken |
U3 | 4.-5. Lebenswoche | Reflexe, Motorik, Gewicht, Reaktionen, Organe, Hüftgelenke, Trink-, Verdauungs- und Schlafverhalten |
U4 | 3.-4. Lebensmonat | Altersgerechte Entwicklung und Beweglichkeit: Orange, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane, Wachstum, Motorik, Nervensystem |
U5 | 6.-7. Lebensmonat | Altersgerechte Entwicklung und Beweglichkeit: Orange, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane, Wachstum, Motorik, Nervensystem |
U6 | 10.-12. Lebensmonat | Altersgemäße Entwicklung und Beweglichkeit: Motorik, Sprache, Interaktion, Organe |
U7 | 21.-24. Lebensmonat | Altersgemäße Entwicklung, Erkennen von Sehstörungen, sprachliche Entwicklung, Feinmotorik, Körperbeherrschung |
U7a | 34.-36. Lebensmonat | Sprachentwicklung, Erkennen von Sehstörungen |
U8 | 46.-48. Lebensmonat | Sprache, Aussprache, Verhalten, Beweglichkeit, Koordinationsfähigkeit, Reflexe, Muskelkraft, Zahnstatus |
U9 | 60.-64. Lebensmonat | Motorik, Hör- und Sehstörungen, Sprachentwicklung |
Für diese Untersuchungen bis zum Schuleintritt übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, auch für die J1 (12-14 Jahre). Die U10, U11 und J2 werden nicht von allen bezahlt.
Sind die Untersuchungen Pflicht?
Auch wenn es wichtig und sinnvoll ist, alle U-Untersuchungen wahrzunehmen: Eine bundesweite Pflicht zur Teilnahme gibt es für euch nicht. Nur in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sind die Untersuchungen bis zum Schulbeginn (U1-U9) gesetzlich vorgeschrieben. Von allen gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für diese Untersuchungen und die J1 übernommen und oftmals werdet ihr auch daran erinnert. Die optionalen späteren Untersuchungen U10, U11 und J2 bezahlen auch viele Kassen. Erkundigt euch am besten bei eurer Versicherung.
Gelbes Heft: Alles im Blick
Die Teilnahme an den gesetzlich festgelegten Untersuchungen werden im gelben Untersuchungsheft dokumentiert. Seit 2017 ersetzt dieses die Vorgängervariante. Zusätzlich wird seitdem mehr Wert auf die ärztliche Beratung gelegt, etwa zum Thema Impfen, Übergewicht oder UV-Schutz. Das Heft enthält eine entnehmbare Karte, mit der ihr zum Beispiel in der Kita nachweisen könnt, dass ihr an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen habt. Im Heft eingetragenen persönliche Informationen und medizinische Befunde bleiben so privat und können nicht von der Einrichtung eingesehen werden.
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