Elterngeld beantragen Bild: shutterstock

18. Februar 2016

Was Sie jetzt erledigen sollten

Das Baby wachst und gedeiht prächtig in Ihrem Bauch. Sie haben das erste, oft etwas anstrengende Drittel der Schwangerschaft hinter sich und fühlen sich fit und leistungsstark. Nutzen Sie diese Phase. Nehmen Sie folgende fünf Dinge in Angriff.

Erstausstattung

Das Kinderzimmer wird vor der Geburt eingerichtet, eine Wickelkommode, ein Bett, Verdunklungsmöglichkeiten gehören genauso zur Erstausstattung wie Strampler und Schlafsacke in den Größen 56 bis 62. Vieles sollte bereitstehen wie zum Beispiel der Sicherheitssitz fürs Auto und der Kinderwagen. Das Familienministerium fasst auf seiner Homepage www.familien-wegweiser. de unter dem Stichwort „Babys Erstausstattung“ zusammen, was junge Familien vor der Geburt besorgen sollten.

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen wahrend der Schutzfristen vor und nach der Entbindung (im Normalfall 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Entbindung) sowie für den Entbindungstag gezahlt. Das Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin beantragt werden, da die Dies bezügliche ärztliche Bescheinigung frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt werden darf. Formulare für den Mutterschaftsgeldantrag bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt sie meistens online oder Sie rufen die Servicestelle Ihrer Krankenkasse an.

Elterngeld

Mit dem Elterngeld unterstutzt der Staat Vater und Mutter und junge Familien. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Wo Sie Ihre jeweilige Elterngeldstelle finden, zeigt Ihnen die Website des Familienministeriums www.familien-wegweiser.de Stichwort „Elterngeld“ und dort dann der Link „Familie regional: Elterngeldstellen in Ihrer Nahe” (PLZ-Suche).

Kindergeld

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist ab dem dritten Kind gestaffelt und betragt fürs erste und zweite Kind jeweils 190 Euro, fürs dritte 196 und ab dem vierten 221 Euro. Auf der Website des Familienministeriums www.familien-wegweiser.de Stichwort „Kindergeld“ finden sich am Ende des Artikels die Antragsformulare. Der Antrag kann frühzeitig ausgefüllt werden und wird direkt nach der Geburt abgeschickt.

Nabelschnurblut-Stammzellen 

In den letzten Jahrzehnten hat die Medizin enorme Fortschritte bei der Behandlung von Krankheiten gemacht. Vielleicht wird in Zukunft den Stammzellen von Nabelschnurblut eine große Bedeutung bei der Therapie von zum Beispiel Krebskrankheiten zuteil. Wer die Stammzellen seines Babys direkt nach der Geburt einfrieren lassen mochte, muss vor der Geburt wichtige Fragen klären. Zu welcher privaten Nabelschnurbank gehe ich? Was kostet das und wie finanziere ich das? Kann meine Hebamme Nabelschnurblut entnehmen? Unterstutzt meine Geburtsklinik die gewählte Nabelschnurbank? Diese Fragen sollten früh vor

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