27. Februar 2023

Zusatzleistungen für Schwangere

Während einer Schwangerschaft können Frauen in Deutschland eine ganze Reihe kostenloser Regelleistungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen regelmäßige Check-ups, drei Ultraschalluntersuchungen und alle wichtigen Tests auf Erkrankungen, wie z.B. Hepatitis B, Röteln, HIV oder Schwangerschaftsdiabetes. Daneben übernehmen viele Krankenkassen aber auch Zusatzleistungen – und unterscheiden sich dabei teils enorm.

Zu diesen Zusatzleistungen zählen zum Beispiel weitere Vorsorgeuntersuchungen, die Hebammenrufbereitschaftspauschale, Hilfe bei der Vermittlung einer Hebamme, rezeptfreie Arzneimittel oder ein Geburtsvorbereitungskurs für den Partner. Jede Kasse entscheidet dabei individuell über ihr Angebot.

Hebammenrufbereitschaftspauschale und Vermittlung von Hebammen

Die Hebamme ist eine wichtige Vertrauensperson für werdende Eltern und idealerweise rund um die Uhr ansprechbar. Ein hilfreicher Service ist daher die Hebammenrufbereitschaftspauschale. Das bedeutet: Die Hebamme schließt einen Vertrag mit der Schwangeren ab und berechnet hierfür eine Pauschale. Die Rechnung wird in der Regel erst selbst bezahlt und dann bei der Krankenkasse eingereicht. Allerdings übernimmt nicht jede Kasse die Kosten und auch die Höhe variiert stark.

Einige Krankenversicherungen unterstützen zudem bei der Suche nach einer Hebamme, indem sie für die Versicherten ein entsprechendes Suchportal anbieten oder gezielt geeignete Hebammen in Wohnortnähe suchen.

Zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen

Auch die Kosten für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, wie etwa eine Antikörperbestimmungen auf Ringelröteln, Windpocken und Streptokokken, ein Toxoplasmose- und Zytomegalie-Test oder spezielle Programme zur Frühgeburtenvermeidung werden von einigen Krankenkassen übernommen. Auch hier unterscheidet sich die Höhe der Erstattungen.

Rezeptfreie Arzneimittel

Folsäure, Jodid, Eisen oder Magnesium sind besonders wichtig für die werdende Mutter und die Entwicklung des Babys – und werden von einigen Krankenkassen erstattet. Ob weitere Arzneimittel, wie z.B. Naturheilmittel oder Vitaminpräparate, auch dazuzählen, sollte im Voraus mit dem jeweiligen Versicherer geklärt werden.

Die passende Krankenkasse finden

Um sich im Dickicht aus Gesetzesparagraphen, freiwilligen Mehr- und Zusatzleistungen, Satzungsregelungen und vertraglichen Vereinbarungen zurecht zu finden, verschafft www.gesetzlichekrankenkassen.de den mehr als 70 Millionen Versicherten in Deutschland einen Überblick und gibt Entscheidungshilfen für die Wahl der passenden Krankenkasse.

1999 startete der Dienst, der schon im Jahr 2000 neben dem Beitragsvergleich um einen Leistungsvergleich ergänzt wurde. Dieser konzentriert sich bis heute auf Mehrleistungen, denn rund 96% der Kassenleistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Mit der interaktiven Kassensuche können Nutzer deshalb genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Zahlreiche Hintergrundinformationen ergänzen das kostenfreie Angebot.

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