Bild: Bayer

15. Juli 2019

Diabetes in der Schwangerschaft

Jährlich entwickeln über 40000 Schwangere einen Diabetes. Damit zählt dieser so genannte Gestationsdiabetes (GDM) zu den häufigsten Komplikationen in der Schwangerschaft. Nicht oder ungenügend therapiert, drohen Mutter und Kind schwere Gesundheitsschäden. Wesentlich für die Therapie ist die regelmäßige Überprüfung der Blutzuckerwerte bei der Mutter. Doch bekommen die Patientinnen Blutzuckermessgeräte noch immer nicht von ihren Kassen erstattet. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) fordert daher, Blutzucker-Messgeräte samt Teststreifen auch für Schwangere mit Gestationsdiabetes in den Hilfsmittelkatalog aufzunehmen.

„Patientinnen mit Gestationsdiabetes sind eine sehr sensible Patientenklientel“, erklärt DDG-Präsident Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland. „Von einer optimalen Blutzuckereinstellung der Mutter hängt nicht nur die Gesundheit des ungeborenen Kindes maßgeblich ab. Auch mögliche schwere Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen sowie ein späterer Typ-2-Diabetes der Mutter können sich aus einer schlechten Blutzuckereinstellung heraus entwickeln.“ Daher fordert die DDG den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen dazu auf, Blutzuckermessgeräte für solche Patientinnen erstattungspflichtig zu machen, sodass jede Betroffene ihren Blutzuckerstoffwechsel regelmäßig ohne eigene Kostenbeteiligung kontrollieren kann.

Bedrohliche Folgen für die Gesundheit

Patientinnen mit Gestationsdiabetes und ihren ungeborenen Kindern drohen während, aber auch nach der Schwangerschaft enorme Gesundheitsrisiken. So haben Frauen mit GDM ein erhöhtes Risiko für Bluthochdruck, Ödeme, Nierenerkrankungen, Depressionen während und nach der Schwangerschaft, Herz-Kreislauferkrankungen und chronische Harnwegsinfektionen. Schließlich steigt auch die Gefahr für einen erneuten Gestationsdiabetes bei darauffolgenden Schwangerschaften sowie für einen Typ-2-Diabetes innerhalb der nächsten zehn Jahre.

Für das Kind ergeben sich folgende Gesundheitsrisiken: Frühgeburt mit Verlegung in die Kinderklinik, ein stark erhöhtes Geburtsgewicht, das oft einen Kaiserschnitt oder Geburtsverletzungen von Mutter und Kind bei vaginaler Geburt zur Folge hat und schließlich ein erhöhtes Risiko für einen Typ-2-Diabetes sowie Übergewicht. „Durch eintretende schwere Komplikationen und mögliche Folgeschäden bei der Mutter und ihrem Kind wird das Gesundheitssystem weitaus mehr belastet als durch eine Erstattung des Messgerätes mit entsprechenden Teststreifen“, ergänzt Müller-Wieland.

Nicht immer muss mit Insulin behandelt werden. Eine Ernährungsumstellung genügt manchmal, um die Blutzuckerwerte von Schwangeren wieder zu senken. Der Arzt muss dies jedoch lückenlos überwachen.

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