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6. Januar 2020

Formulare, Formulare …

Eine Schwangerschaft ist ein besonderes Ereignis für die gesamte Familie. Vor allem in den letzten Wochen der Schwangerschaft wächst die Vorfreude auf den neuen Erdenbürger. Leider müssen bereits vor der Geburt einige Formalitäten erledigt werden. Ist das Baby erst einmal auf der Welt, kommen weitere Aufgaben hinzu. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Das ist zu erledigen

Die Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Sie enthält sämtliche für Ämter wichtige Daten. Hierzu gehören zum Beispiel die Namen des Kindes und der Eltern, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort sowie Religion des Kindes. Der Standesbeamte ergänzt die Angaben durch einige Einträge und beurkundet die Daten mit einem Siegel. Diese Formalität muss kurz nach der Geburt erledigt werden. In vielen Fällen bieten Krankenhäuser einen Anmeldeservice, bei dem Sie lediglich die Urkunde vom Standesamt abholen. Diese Unterlagen sollten Sie zur Beantragung der Geburtsurkunde mitbringen: Personalausweis, Geburtsurkunden der Eltern, Bescheinigung des Krankenhauses, Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde. Ledige Mütter benötigen die Vaterschaftsanerkennung.

Auch das Einwohnermeldeamt muss über die Geburt Ihres Kindes informiert werden. Diese Formalität nach der Geburt dient zur behördlichen Erfassung des neuen Staatsbürgers. In der Regel erhält das Einwohnermeldeamt alle notwendigen Informationen vom Standesamt der Eltern. Allerdings gilt dies nicht für jede Stadt. Ein Anruf bei der zuständigen Behörde verschafft Ihnen Sicherheit. Sollten Sie auch einen Kinderreisepass beantragen wollen, ist der Gang zum Einwohnermeldeamt unumgänglich. Um Ihr Kind beim Einwohnermeldeamt registrieren zu lassen, legen Sie die folgenden Unterlagen vor: Personalausweis der Eltern, Geburtsbescheinigung des Kindes, ggf. Vaterschaftsanerkennung

Wenn Sie einen Kinderreisepass beantragen möchten, bringen Sie zusätzlich Folgendes mit: biometrisches Passfoto des Kindes, Sorgerechtsnachweis (bei nur einem Erziehungsberechtigten)

Wenn Mutter und Vater des Neugeborenen zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet sind, gilt der Ehemann automatisch als Vater des Kindes. Sind die Eltern nicht ehelich verbunden oder leben in einer neuen Partnerschaft, kann der Vater die Vaterschaft kostenlos anerkennen lassen.

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