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6. Februar 2024

Individuelle Gesundheitsleistungen

Der Besuch beim Frauenarzt ist für Schwangere und junge Mütter ein fester Bestandteil der gesundheitlichen Vorsorge. Neben den regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden oft auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten. Diese Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen von den Patientinnen selbst bezahlt werden. Doch welche dieser Leistungen gibt es beim Frauenarzt, die für Schwangere und junge Mütter sinnvoll sind?

IGeL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen. Das sind medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören, da keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vorliegen. Ärzte bieten sie als zusätzliche, selbst zu zahlende Dienste an. Die Palette reicht von Vorsorgeuntersuchungen über spezielle Diagnostik bis hin zu alternativen Behandlungsmethoden.

Häufige individuelle Gesundheitsleistungen

Ultraschalluntersuchung der Brust: Bei Frauen ab 30 Jahren werden ein Mal pro Jahr die Brüste abgetastet und auf Verhärtungen, Knoten, Rötungen oder Lymphknoten untersucht. Während diese Untersuchung von den Kassen übernommen wird, zählt ein Ultraschall der Brüste zu den individuellen Gesundheitsleistungen. Zumindest bei gesunden Frauen. Bei Frauen zwischen 50-69 Jahren sowie Frauen mit besonders dichtem Brustgewebe wird ein Ultraschall ein Mal alle zwei Jahre übernommen.

Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke: Bei Frauen ab 20 Jahren ist ein jährliches Abtasten zur Früherkennung von Krebs in den regulären Untersuchungen beim Frauenarzt enthalten. Ärzte bieten zudem Ultraschalluntersuchung an. Die Kosten werden von den Kassen aber nur übernommen, wenn ein konkreter Verdacht besteht, andernfalls muss die Patienten die Kosten selbst tragen.

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft: Viele Frauen wünschen sich während der Schwangerschaft mehr Ultraschalluntersuchungen, als die drei, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Diese zusätzlichen Ultraschalle können als IGeL-Leistung in Anspruch genommen werden. Nur wenn der Verdacht einer Entwicklungsstörung oder einer Fehlbildung besteht, übernehmen die Kassen die Kosten für die Behandlung.

3D Ultraschall: Für viele werdende Mütter ist es ein besonderes Erlebnis, ihr ungeborenes Baby in 3D zu sehen. Diese Art von Ultraschalluntersuchung ist allerdings keine medizinische Untersuchung und gehört zu den individuellen Gesundheitsleistungen, die nicht von den Kassen übernommen werden. 

HPV-Impfung und Test: Die Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV-Infektionen) wird für junge Frauen empfohlen, um das Risiko für Gebärmutterhalskrebs zu senken. Sie wird von den Krankenkassen bis zum 17. Lebensjahr übernommen, danach kann sie als individuelle Gesundheitsleistung beim Frauenarzt fortgesetzt werden.

Ein Test gegen HPV-Infektionen wird ab einem Alter von 30 Jahren empfohlen. Zwar treten die Infektionen häufig auch bei Frauen unter 30 Jahren auf, verschwinden allerdings in den meisten Fällen eigenständig wieder. Zudem wird bei Frauen ab 20 Jahren ein Mal im Jahr ein sogenannter PAP-Test als Abstrich entnommen. Sollte dieser auffällig sein, wird ein HPV-Abstrich von den Krankenkassen übernommen. Gesunde Frauen ab einem Alter von 35 Jahren können sich alle drei Jahre auf Kassenleistung für einen HPV-Test entscheiden. 

Test auf sexuell übertragbare Infektionen: Hierbei geht es um Untersuchungen auf HIV, Syphilis, Tripper oder Chlamydien. Letzteres bleibt oft unentdeckt und kann aufgrund der Verklebung der Eileiter zu einer Unfruchtbarkeit führen. Ab 25 Jahren ist der Urintest auf eine Chlamydieninfektion deshalb eine individuelle Gesundheitsleistung.

Hormon-und Vitaminanalysen: Hormon- und Vitaminanalysen können, wenn eine Empfehlung auf eine Untersuchung vorliegt, auch zu den individuellen Gesundheitsleistungen zählen. Zu den Gründen einer Empfehlung zählen etwa unerklärliche Symptome wie Haarverlust und Erschöpfung sowie ein unerfüllter Kinderwunsch.

Ersttrimestertest: In der 11.-14. Lebenswoche kann im Rahmen der individuellen Gesundheitsleistungen anhand eines speziellen Ultraschalls eine Risikoeinschätzung für eine angeborene Erkrankung des Kindes untersucht werden. In dem Fall einer Erkrankung besteht keine Therapiemöglichkeit, sondern allein der Abbruch der Schwangerschaft.

Abstrich auf Streptokokken: Streptokokken sind Bakterien, die in der Scheide und auf dem Damm der Frau vorkommen können. Der Abstrich zur Kontrolle wird nicht von den Krankenkassen übernommen. Wenn eine Mutter während der Schwangerschaft positiv getestet ist, sollte sie ein Antibiotikum einnehmen. Denn eine Infizierung des Babys im Geburtskanal kann nach der Geburt zu einer lebensbedrohlichen Infektion führen. 

Blutuntersuchungen und Antikörpertests: Generell kann es sinnvoll sein, wenn Schwangere sich auf Infektionen testen lassen, die gefährlich für das Baby werden können. Dazu zählen zu den individuellen Gesundheitsleistungen neben Streptokokken etwa auch Toxoplasmose, Ringelröteln, Zytomegalie und Windpocken.

Sind individuelle Gesundheitsleistungen sinnvoll?

Die Entscheidung für oder gegen IGeL-Leistungen beim Frauenarzt sollte wohlüberlegt sein. Nicht jede angebotene Leistung ist medizinisch notwendig. Es ist wichtig, den Nutzen und die Kosten genau abzuwägen. Informiert euch umfassend und lasst euch von eurem Frauenarzt beraten. Fragt außerdem nach dem medizinischen Mehrwert der Leistung und ob es wissenschaftliche Belege für ihre Wirksamkeit gibt.

Tipps für junge Mütter:

  • Informiert euch: Bevor ihr eine IGeL-Leistung in Anspruch nehmt, solltet ihr euch ausführlich informieren und beraten lassen.
  • Vergleicht Preise: Die Kosten für IGeL-Leistungen können variieren. Es lohnt sich, Preise zu vergleichen und gegebenenfalls auch andere Ärzte zu konsultieren.
  • Hinterfragt den Nutzen: Nicht jede IGeL-Leistung ist für jede Patientin sinnvoll. Überlegt euch, ob die Leistung einen Mehrwert für eure Gesundheit oder die eures Kindes bietet.
  • Achtet auf eure Intuition: Wenn ihr euch unsicher fühlt oder Zweifel habt, zögert nicht, eine zweite Meinung einzuholen oder auf eine Leistung zu verzichten.

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